Wir wünschen erholsame Festtage und einen guten Start ins 2025!
Unser Büro bleibt bis und mit 05.01.2025 geschlossen. Am Montag 06.01.2024, 08:00 Uhr sind wir wieder mit unserem Fachwissen ausgeruht und bereit für neue Projekte für Sie da!

Ja - für ALLE Firmen und Unternehmen zum Schutz Ihrer Mitarbeiter und Kunden!

Unternehmen müssen sicherstellen, dass von elektrischen Geräten bei bestimmungsgemässem Gebrauch für den Benutzer oder die Umgebung keine Gefahr ausgeht.

Die dafür geschaffene und per Frühling 2018 veröffentlichte schweizerische normative Regel SNR 462638 ist auf Basis der DIN VDE 0701-0702 entstanden und beschreibt die entsprechende Prüfung. Der Geltungsbereich erstreckt sich dabei auf Geräte mit Betriebsspannungen bis zu 1000 VAC (oder 1500 VDC) wie z.B. Elektrowerkzeuge, Verlängerungen, Kabeltrommeln, Kaffeemaschinen, Mikrowellengeräte, Haushaltsgeräte, Personalcomputer, Netzteile für Notebooks, Bildschirme - generell alles was mit Strom aus dem Niederspannungsnetz versorgt wird.

Die Prüfungen müssen bei Umbau, Instandsetzung bzw. Reparatur von elektrischen Betriebsmitteln und auch als Wiederholungsprüfung erfolgen, die empfohlenen Fristen für letztere sind unterschiedlich und betragen beispielsweise 12 Monate für Geräte in Industrie, Baustellen, gewerblich genutzte Küchen, öffentliche Einrichtungen, Schulen, Feuerwehren, Laboratorien und 24 Monate für Bürobetriebe, Hotels, Heime, Pflegestationen. Für medizinisch genutzte Geräte und solche im Bergbau und Ex-Bereiche gelten gesonderte Vorschriften.

Jeder Unternehmer, Manager und insbesondere Unterhaltsverantwortliche ist persönlich verantwortlich für die Sicherheit der ihm unterstellen Angestellten, bis jetzt wurde die Geräteprüfung nur sporadisch von einigen wenigen Unternehmen vollzogen, mit der Einführung der SNR 462638 steigt der Druck und die Klarheit der Pflicht zur Prüfung elektrischer Geräte auf die Unternehmen bzw. Arbeitgeber. Dies ist nachvollziehbar, denn die Angestellten sollen sichere Arbeitsplätze und Geräte nutzen können und Unfälle durch elektrischen Schlag bzw. Sekundärfolgen dessen sollen bestmöglich vermieden werden.

Was bedeutet dies für die Verantwortlichen?

In jedem Betrieb müssen die elektrischen Geräte nach Vorgabe der SNR 462638 geprüft werden, entweder durch einen hauseigenen Techniker z.B. den Betriebselektriker, einer Person aus dem Unterhaltsteam oder einen externen, spezialisierten Dienstleister.

Diese Regelung betrifft alle Unternehmungen welche Mitarbeitern elektrische Geräte zur Benutzung zur Verfügung stellen welche vom Niederspannungsnetz (z.B. 230/400V bis 1000V) versorgt werden, egal ob Arztpraxis, Bürobetrieb, Sanitär oder Heizungsfirmen, Baufirmen, Reparatur- und Servicefirmen, Werkstätten, Restaurants, Hotels, Banken, Einkaufsläden, Hauswarte, Unterhaltsspezialisten - einfach ALLE Firmen!

Der Aufwand für die Prüfungen ist nicht zu unterschätzen, pro Prüfling benötigt der Prüfer je nach Art, Komplexität der zu tätigenden Prüfschritte und auch der Zugängigkeit zum Prüfling zwischen 3 bis 10 Minuten Zeit benötigt. In einem durchschnittlichen mittelgrossen Betrieb gibt es schnell ein paar hundert elektrische Geräte welche an der Niederspannung betrieben werden, der gesamte zeitliche Aufwand für die Prüfung kann somit selbst für eine KMU mehrere Tage betragen.

Im Betrieb selbst prüfen oder die Dienstleistung einkaufen?

Das Management sollte sich aufgrund des zu erwartenden Zeitaufwandes eingehend mit der Frage beschäftigen ob die Prüfung intern durch einen geeigneten und geschulten Mitarbeiter erfolgen soll oder als Dienstleistung extern eingekauft wird. Beide Strategien haben ihre Vor- und Nachteile. Der interne Mitarbeiter weiss in der Regel besser über den Standort der zu prüfenden Geräte Bescheid, wird jedoch für die Prüfung der Geräte von seinen üblichen Aufgaben absorbiert. Der externen Dienstleister hat mehr Erfahrung im Umgang mit der Prüfung und stellt eine unabhängige Prüfinstanz dar.

Bei einem Prüfaufwand im Betrieb pro Jahr von ca. 3 bis 5 Arbeitstagen (entspricht bei durchschnittlich 5 Min./Prüfling ca. 280 bis 500 Prüflingen) kann es sich lohnen die Prüfungen durch einen eigenen Mitarbeiter intern tätigen zu lassen, bei grösserem zeitlichem Aufwand kann eine externe Vergabe dieser Arbeiten Sinn machen.

Das Argument "wo kein Kläger da kein Richter" könnte angeführt und die Prüfpflicht ignoriert oder in einer niedrigen Priorität gewertet werden, doch spätestens bei einem Betriebsunfall in welchem ein elektrisches Gerät eine Rolle spielt wird die SUVA oder das ESTI (Eidgenössisches Starkstrominspektorat) bzw. der zuständige Unfall-Inspektor unangenehme Fragen nach dem Nachweis der Prüfung des entsprechenden Gerätes gemäss SNR 462638 stellen. In der Haftungsfrage geht es nicht um diejenige der Firma, sondern um die persönliche Haftung des zuständigen Vorgesetzten bzw. Verantwortlichen für die Betriebssicherheit - es geht also nicht ausschliesslich um eine Busse, sondern um die einschneidenden, persönlichen Folgen eines Gerichtsfalles mit möglichem Gefängnisaufenthalt!

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